Ghosting
Niemand geht ans Telefon, Mails bleiben wochenlang unbeantwortet.
Wir übernehmen den Übergang lückenlos. Sie müssen sich um nichts kümmern - und haben endlich eine Verwaltung, die erreichbar bleibt.
Wenn Sie mehr als einen dieser Punkte kennen, wird es Zeit.
Niemand geht ans Telefon, Mails bleiben wochenlang unbeantwortet.
Abrechnungen kommen zu spät oder sind fehlerhaft.
Nötige Instandhaltung wird verschleppt - der Wert Ihrer Immobilie leidet.
Sonderumlagen kommen aus dem Nichts, ohne Plan und Vorwarnung.
Sie treffen die Entscheidung - den Rest übernehmen wir.
Unverbindliches Erstgespräch - wir hören zu und verschaffen uns einen Überblick über Ihre Immobilie.
Wir übernehmen Daten, Konten und Objekt lückenlos und koordinieren den Wechsel mit der alten Verwaltung.
Ab jetzt Ruhe vor dem Objekt - mit festem Ansprechpartner und jederzeitigem Einblick über Ihr Portal.
Der ganze Aufwand liegt bei uns - Sie treffen nur die Entscheidung.
Nein. Wir übernehmen Unterlagen, Konten und Beschlüsse lückenlos und dokumentiert.
Wir liefern die fertige Entscheidungsvorlage und begleiten die Versammlung.
Wir prüfen Kündigungsfristen und timen den Wechsel sauber - ohne Lücke.
Der Wechsel braucht einen Mehrheitsbeschluss - wir liefern Ihnen die fertige Entscheidungsvorlage und die Argumente für die Versammlung.
Unkompliziert und jederzeit möglich - wir stimmen Kündigung und Übergabe direkt mit Ihnen ab.
Seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr: Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter jederzeit per einfacher Mehrheit abberufen - ein wichtiger Grund muss dafür nicht vorliegen. Der Verwaltervertrag endet dann zeitnah nach der Abberufung. Bei Miets- und Zinshäusern richtet sich die Kündigung nach Ihrem Vertrag.
In der Regel vier: Abberufung des bisherigen Verwalters, Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags, Bestellung des neuen Verwalters und Zustimmung zum neuen Verwaltervertrag. Wir stellen Ihnen die passende Entscheidungsvorlage bereit, damit die Versammlung zügig durchläuft.
Von der Entscheidung bis zur Übernahme vergehen meist wenige Wochen - abhängig davon, wann die Eigentümerversammlung stattfindet und wie schnell die alte Verwaltung die Unterlagen übergibt. Den organisatorischen Ablauf übernehmen wir und timen ihn ohne Lücke.
Der bisherige Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen, Konten, Schlüssel und Zugangsdaten herauszugeben. Wir fordern die Unterlagen für Sie an, prüfen sie auf Vollständigkeit und haken nach, wenn etwas fehlt.
Für die Organisation des Wechsels berechnen wir nichts. Ab Übernahme fällt unsere reguläre Verwaltungsvergütung an - transparent, ohne versteckte Posten und im Erstgespräch vorab konkret beziffert.
Ja, ausdrücklich - schon ab zwei Einheiten. Gerade kleine Gemeinschaften, die viele Wettbewerber ablehnen, sind bei uns mit vollem Anspruch willkommen.
Bestehende Dienstleister- und Versorgerverträge laufen weiter. Wir übernehmen sie, prüfen sie im Sinne der Eigentümer und schlagen Anpassungen vor, wenn sich etwas verbessern lässt - ohne dass die Betreuung ins Stocken gerät.
Ein Wechsel ist auch unterjährig möglich. Die bisherige Verwaltung bleibt für den von ihr verwalteten Zeitraum abrechnungspflichtig; wir übernehmen ab dem Stichtag und stellen sicher, dass die Übergänge in der Jahresabrechnung sauber nachvollziehbar sind.
Wählen Sie einen passenden Termin für Ihr kostenfreies Erstgespräch - unverbindlich und in rund 30 Minuten.