Wechsel leicht gemacht

Unzufrieden - aber Angst vor dem Wechsel?

Wir übernehmen den Übergang lückenlos. Sie müssen sich um nichts kümmern - und haben endlich eine Verwaltung, die erreichbar bleibt.

Kostenfreies Erstgespräch

Kennen Sie das?

Wann ein Wechsel sinnvoll ist.

Wenn Sie mehr als einen dieser Punkte kennen, wird es Zeit.

Ghosting

Niemand geht ans Telefon, Mails bleiben wochenlang unbeantwortet.

Abrechnungs-Chaos

Abrechnungen kommen zu spät oder sind fehlerhaft.

Sanierungsstau

Nötige Instandhaltung wird verschleppt - der Wert Ihrer Immobilie leidet.

Böse Überraschungen

Sonderumlagen kommen aus dem Nichts, ohne Plan und Vorwarnung.

So läuft der Wechsel

In drei Schritten zu mehr Ruhe.

Sie treffen die Entscheidung - den Rest übernehmen wir.

Kennenlernen

Unverbindliches Erstgespräch - wir hören zu und verschaffen uns einen Überblick über Ihre Immobilie.

Sorgloser Übergang

Wir übernehmen Daten, Konten und Objekt lückenlos und koordinieren den Wechsel mit der alten Verwaltung.

Wir kümmern uns

Ab jetzt Ruhe vor dem Objekt - mit festem Ansprechpartner und jederzeitigem Einblick über Ihr Portal.

Wechsel-Checkliste

Das übernehmen wir für Sie beim Wechsel.

  • Kündigungsfristen der alten Verwaltung prüfen und einhalten
  • Alle Unterlagen, Verträge und Beschlüsse anfordern und übernehmen
  • Konten, Rücklagen und Zahlungsläufe lückenlos übertragen
  • Objekt vor Ort begehen und den Ist-Zustand aufnehmen
  • Dienstleister, Handwerker und Versorger informieren
  • Eigentümer und Mieter über den neuen Ansprechpartner informieren
  • Ihre Portal-Zugänge einrichten
Ihre Bedenken

Ein Wechsel ist einfacher, als Sie denken.

„Zu kompliziert?"

Der ganze Aufwand liegt bei uns - Sie treffen nur die Entscheidung.

„Gehen Daten verloren?"

Nein. Wir übernehmen Unterlagen, Konten und Beschlüsse lückenlos und dokumentiert.

„WEG-Beschluss nötig?"

Wir liefern die fertige Entscheidungsvorlage und begleiten die Versammlung.

„Und die Fristen?"

Wir prüfen Kündigungsfristen und timen den Wechsel sauber - ohne Lücke.

Für Ihre Situation

WEG oder Mietshaus?

Eigentümergemeinschaft (WEG)

Der Wechsel braucht einen Mehrheitsbeschluss - wir liefern Ihnen die fertige Entscheidungsvorlage und die Argumente für die Versammlung.

Miets-/Zinshaus

Unkompliziert und jederzeit möglich - wir stimmen Kündigung und Übergabe direkt mit Ihnen ab.

Häufige Fragen zum Wechsel

Hausverwaltung wechseln - die häufigsten Fragen.

Seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr: Die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter jederzeit per einfacher Mehrheit abberufen - ein wichtiger Grund muss dafür nicht vorliegen. Der Verwaltervertrag endet dann zeitnah nach der Abberufung. Bei Miets- und Zinshäusern richtet sich die Kündigung nach Ihrem Vertrag.

In der Regel vier: Abberufung des bisherigen Verwalters, Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags, Bestellung des neuen Verwalters und Zustimmung zum neuen Verwaltervertrag. Wir stellen Ihnen die passende Entscheidungsvorlage bereit, damit die Versammlung zügig durchläuft.

Von der Entscheidung bis zur Übernahme vergehen meist wenige Wochen - abhängig davon, wann die Eigentümerversammlung stattfindet und wie schnell die alte Verwaltung die Unterlagen übergibt. Den organisatorischen Ablauf übernehmen wir und timen ihn ohne Lücke.

Der bisherige Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen, Konten, Schlüssel und Zugangsdaten herauszugeben. Wir fordern die Unterlagen für Sie an, prüfen sie auf Vollständigkeit und haken nach, wenn etwas fehlt.

Für die Organisation des Wechsels berechnen wir nichts. Ab Übernahme fällt unsere reguläre Verwaltungsvergütung an - transparent, ohne versteckte Posten und im Erstgespräch vorab konkret beziffert.

Ja, ausdrücklich - schon ab zwei Einheiten. Gerade kleine Gemeinschaften, die viele Wettbewerber ablehnen, sind bei uns mit vollem Anspruch willkommen.

Bestehende Dienstleister- und Versorgerverträge laufen weiter. Wir übernehmen sie, prüfen sie im Sinne der Eigentümer und schlagen Anpassungen vor, wenn sich etwas verbessern lässt - ohne dass die Betreuung ins Stocken gerät.

Ein Wechsel ist auch unterjährig möglich. Die bisherige Verwaltung bleibt für den von ihr verwalteten Zeitraum abrechnungspflichtig; wir übernehmen ab dem Stichtag und stellen sicher, dass die Übergänge in der Jahresabrechnung sauber nachvollziehbar sind.

Termin buchen

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Wählen Sie einen passenden Termin für Ihr kostenfreies Erstgespräch - unverbindlich und in rund 30 Minuten.

Machen wir den Wechsel zusammen.

Wir zeigen Ihnen unverbindlich, wie einfach der Wechsel ist - und wie schnell Sie Ruhe vor dem Objekt haben.

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